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Kontaktdaten

Marvin Jaap

Nedwigstraße 3

19322 Wittenberge

marv.jaap@gmail.com

Tel: 0152 373 44 909

Anfragen

Bedingungen und Richtlinien für Guidingtouren und Kurse §1

 

 

§1.1 Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Angelschule-MJ den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Ihre Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Angelschule-MJ zustande. Sie erhalten von Angelschule-MJ eine schriftliche oder elektronische Bestätigung. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das Angelschule-MJ für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären.

§1.2.Bezahlung
Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung erfolgt zugleich auch die Zusendung der Rechnung.

Die Zahlung kann im Vorfeld per PAY PAL, oder nach Anmeldebestätigung per Überweisung getätigt werden.

Auf Wunsch auch vor Ort beim Guidingtermin in Form von Bargeld.
 

§1.3. Programm und Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen der Web-Site sowie aus den entsprechenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Die in der Web-Site enthaltenen Angaben sind für Angelschule-MJ bindend. Angelschule-MJ behält sich allerdings ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

§1.4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Angelschule-MJ nicht wider Treu und Glauben herbeigefügt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Guidingtour/Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von etwaigen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

§1.5. Ersatzteilnehmer
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch eine Ersatzperson vertreten lassen, wenn dies Angelschule-MJ zuvor mitgeteilt wird. Dem Eintritt der Ersatzperson kann widersprochen werden, wenn diese den besonderen Erfordernissen der ausgesuchten Veranstaltung nicht genügt oder der Teilnahme der Ersatzperson gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an Ihrer Stelle in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

§1.6. Umgang mit Fischen nach dem Fang
Ein respektvoller, waidgerechter und vorsichtiger Umgang mit Fischen nach dem Fang ist selbstverständlich. Jeder Teilnehmer verhält sich am Wasser im Sinne des jeweils am Gewässer geltenden Fischereigesetzes sowie der Beschlüsse der Gewässerpächter und achtet insbesondere auch Schonzeiten und Mindestmaße.

§1.7. Gewährleistung
Wird eine Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Angelschule-MJ kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe kann durch Angelschule-MJ verweigert werden, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Zur Abhilfe bedarf es (unbeschadet einer vorrangigen Leistungspflicht) dringend Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu vor Ort an Angelschule-MJ .

§1.8. Allgemeine Haftung
Angelschule-MJ haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die gewissenhafte Vorbereitung der Guidingtouren/Veranstaltungen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung in seinen eigenen Publikationen, jedoch nicht für die Angaben in nicht von ihm autorisierten Informations-Quellen. Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Dozenten, bei zu geringer Teilnehmerzahl sowie bei vom Veranstalter nicht zu vertretenden Ausfällen oder höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung. Für Gegenstände, die zu den Veranstaltungen mitgenommen werden oder für sonstige unmittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§1.9. Gefahrenrisiko
Angelschule-MJ übernimmt ebenfalls keine Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten oder fahrlässig, vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Veranstaltungsinhalte und Bestandteile davon ein erhöhtes, potentielles Gefahrenrisiko beinhalten. Die Teilnahme an Veranstaltungen, die ein potentielles Gefahrenrisiko enthalten, ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Unmittelbar vor Durchführung wird in Form einer Einweisung auf Gefahren, Abläufe und Durchführungsdetails der entsprechenden Veranstaltung hingewiesen. Sicherheitsrelevante Anweisungen und Entscheidungen des Dozenten sind bindend. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Sicherheits-Forderungen der Teilnehmer bzw. die betreffenden Mitglieder einer Teilnehmergruppe von der Veranstaltung bzw. vom Veranstaltungsdetail ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung für alle damit verbundenen Modalitäten oder Kosten übernimmt.

§1.10. Haftung für Leihgerät
Die Nutzung von Material und Ausrüstung unterliegt den Bedingungen einer Vermietung. Der Teilnehmer ist Nutzer des Mietgutes. Bei groben Verstößen von Teilnehmern gegen die allg. Sorgfaltspflicht und Sicherheit, die u.a. zum Verlust, Diebstahl oder dem Abhandenkommen von Material/Ausrüstung führen, ist der betreffende Teilnehmer voll haftbar. Dies gilt für Schäden, die durch den Verlust oder Schädigung gegenüber Dritter und dem Veranstalter entstanden sind. Bei Wiederbeschaffung von Leihgerät wird der aktuelle Katalogpreis zugrunde gelegt.

§1.11. Haftungsausschluss bei Drogen-Konsum
Eventuelle Haftungspflichten seitens des Veranstalters entfallen, wenn im mittel- oder unmittelbaren Zusammenhang Alkohol, Drogen oder andere Rauschmittel mit eingetretenen oder entstandenen Schädigungen von Teilnehmern, dritten Personen sowie betroffenen Sachwerten entstehen.

§1.12. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Ein Schadenersatzanspruch gegen Angelschule-MJ ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder internationaler Übereinkommen die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch aus Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

§1.13. Versicherungen
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehle ich Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Absicherung. Diese ersetzt in vielen Fällen den größten Teil Ihrer vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Veranstaltung zurückgetreten sind.

§1.15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages über eine Guidingtour/Veranstaltung hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

§1.16. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Buchung sowie zur Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

§1.17. Stornierung
Folgende Stornokosten fallen an:
3 Monate vor Antritt der Veranstaltung 30%
4 Wochen vor Antritt der Veranstaltung 50%
10 Tage vor Antritt der Veranstaltung 70%
24 Stunden vor Antritt der Veranstaltung 100%.
Eine Stornierung der Guidingtour/Veranstaltung ist in jedem Fall nur in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail) gültig.

§1.19. Höhere Gewalt & Krankheit
Die Guidingtour findet nicht statt, wenn es aufgrund von Krankheit des Guides, Hochwasser, Eisgang, Sturm, Hitze oder anderer extremer Witterungseinflüsse nicht möglich ist, am Guiding-Gewässer oder an einem adäquaten Ersatz-Gewässer am vereinbarten Tag zu angeln. In diesen Fällen höherer Gewalt, behält sich Angelschule-MJ vor, Sie (gegebenenfalls auch kurzfristig) per E-Mail oder telefonisch über den Ausfall der Tour zu informieren. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu belegen.  

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